Zoo-Kombiticket

Mit dem Zoo-Kombiticket kommst du kostenlos, bequem und umweltschonend mit der Straßenbahn oder dem Bus zu deinem nächsten Zoo-Besuch.

Gib für den Ticketabruf einfach die Nummer deines Zoo-Onlinetickets ein und lade die ÖPNV-Fahrtberechtigung herunter – und schon bist du startklar für dein nächstes tierisches Abenteuer.

Bitte beachte, dass das Zoo-Kombiticket, sobald es erzeugt wurde, nicht mehr geändert oder storniert werden kann. Es ist daher wichtig, dass du deine Daten sorgfältig eingibst. Achte vor allem darauf, dass das Datum und die Daten der Besucher korrekt sind. Rufe das Ticket am besten erst kurz vor dem geplanten Besuch ab.

Zoo-Kombiticket: So funktioniert es

Zoo-Onlinetickets mit ÖPNV Fahrtberechtigung können nur im Online-Shop des Zoos erworben werden. Nachdem du ein Zooticket erworben hast, bekommst du vom Zoo ein Online-Ticket per E-Mail. Darauf sind folgende Angaben enthalten:

  • Ticketnummer
  • Saison für Ticketgültigkeit
  • Link zum Abruf des Zoo-Kombitickets
  • Informationen zur Anreise und zum Zoo-Kombiticket

Als nächstes musst du das Zoo-Kombiticket abrufen. Das geht über den auf deinem Zoo-Onlineticket angegebenen Link oder direkt oben auf dieser Seite.

Das Zoo-Kombiticket wird für jede Person bzw. jede Zoo Ticketnummer personalisiert mit:

  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsdatum
  • Auswahl des Fahrtdatums bzw. des geplanten Zoobesuchs

Bitte beachte, dass das Zoo-Kombiticket, sobald es erzeugt wurde, nicht mehr geändert oder storniert werden kann. Es ist daher wichtig, dass du deine Daten sorgfältig eingibst. Achte vor allem darauf, dass das Datum und die Daten der Besucher korrekt sind. Rufe das Ticket am besten erst kurz vor dem geplanten Besuch ab.

Nach Eingabe aller Daten wird das Zoo-Kombiticket generiert, als PDF-Datei ausgegeben und zum Download bereitgestellt. Die erzeugte PDF-Datei enthält alle relevanten Daten:

  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsdatum
  • Gültigkeitsdatum und Tarifzone
  • Hinweis zur Gültigkeit in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
  • Hinweis auf Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen

Gut zu wissen: Alles rund um das Zoo-Kombiticket

Bitte beachte, dass das Zoo-Kombiticket, sobald es erzeugt wurde, nicht mehr geändert oder storniert werden kann.

Es ist wichtig, dass du deine Daten sorgfältig eingibst, da wir nach der Erstellung keine Änderungen vornehmen können. Bitte beachte, dass im Zoo-Kombiticket auch das Datum des Zoobesuchs festgelegt ist und nach der Erstellung nicht mehr geändert werden kann.

Daher achte bitte darauf, das Ticket erst kurz vor dem geplanten Besuch abzurufen, um sicherzustellen, dass das Datum und die Daten der Besucher korrekt sind und sich keine Änderungen ergeben.

Das Zoo-Kombiticket gilt in der Zone 110 (Stadtgebiet Leipzig).

Alle Personen benötigen ein Zoo-Kombiticket, ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren.

Zootickets mit ÖPNV Fahrtberechtigung können ausschließlich online auf der Internetseite des Zoos erworben werden.

Fahrtberechtigungen im ÖPNV sind personengebunden. Für die Ausgabe eines gültigen Zoo-Kombitickets ist die Erfassung von Name und Geburtsdatum zwingend notwendig. Weitere Details erfährst du in den Informationen zum Datenschutz.

Bei einer Fahrausweiskontrolle gilt dein Zoo-Kombiticket nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Kein Problem. Du kannst jederzeit bis zum Tag deines Zoobesuchs dein Zoo-Kombiticket auf dieser Seite aufrufen und erneut herunterladen.

Du kannst mit erneuter Eingabe deiner Zoo Ticketnummer prüfen, ob ein Zoo-Kombiticket ausgestellt wurde. Wirst du wiederum zur Eingabe deines Namens und Geburtsdatums aufgefordert, ist noch kein ÖPNV Ticket hinterlegt.

Nein. Die Zoo-Onlinetickets sind pauschal mit einer Fahrtberechtigung ausgestattet. Bei der Planung wurde eine mögliche Nicht-Nutzung von ÖPNV-Tickets berücksichtigt. Eine anteilige Rückerstattung ist daher ausgeschlossen.

Bitte prüfe den Gültigkeitszeitraum deines Zootickets. Ist die Sommer- bzw. Wintersaison bereits abgelaufen, für die dein Zooticket gültig war, dann ist auch der dazugehörige Anspruch auf die Fahrtberechtigung im ÖPNV erloschen.

Bitte nutze das Kontaktformular unter www.l.de/verkehrsbetriebe/kontakt und beschreibe uns bestmöglich deine Herausforderung. Wir können den Sachverhalt dann zur Bearbeitung dem entsprechenden Team zuordnen.

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