Unser Verhaltenskodex

Wir legen großen Wert auf Compliance und die Einhaltung unseres Verhaltenskodexes. Wir sind stolz darauf, uns an hohe Standards zu halten und unsere gesellschaftliche Verantwortung ernsthaft wahrzunehmen. Mit größter Sorgfalt wahren wir Vertraulichkeit, vermeiden Interessenskonflikte und handeln transparent. Erfahren Sie hier mehr über unsere Bemühungen für eine verantwortungsvolle Unternehmenskultur.

  1. Als Verbund bedeutender kommunaler Unternehmen nimmt die Leipziger Gruppe eine besondere soziale und wirtschaftliche Verantwortung in der Stadt Leipzig sowie in deren Region wahr. Sie ist sich ihrer Rolle in der Gesellschaft und ihrer Verantwortung gegenüber Kunden und Geschäftspartnern sowie Gesellschaftern und allen Handelnden in der Leipziger Gruppe bewusst.
  2. Sie verpflichtet sich daher zu klaren Verhaltensgrundsätzen, die unter Beachtung des Leipziger Corporate Governance Kodex (RBV-1843/13 vom 11.12.2013) entwickelt wurden. Diese bilden den Rahmen für das unternehmerische wie gesellschaftliche Handeln.
  3. Das Handeln der Leipziger Gruppe und der mit ihr verbundenen Agierenden ist bestimmt durch Eigenverantwortung, Aufrichtigkeit, Loyalität sowie Respekt gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt. Geschäftsführung und Leitende Angestellte tragen dabei eine besondere Verantwortung.
  4. Der Kodex soll jeden einzelnen Agierenden zu eigenverantwortlichem Handeln ermutigen, ihm hierfür Orientierung geben sowie Prinzipien und Wertvorstellungen des unternehmerischen Handelns der Leipziger Gruppe darlegen.
  5. Hierbei geht es insbesondere um folgende wertorientierte Grundsätze:
    • Integrität und rechtmäßiges Verhalten bestimmen das Handeln der Agierenden in der Leipziger Gruppe.
    • Geschäftsbeziehungen der Leipziger Gruppe sind sachbezogen und frei von wettbewerbswidrigen Handlungen.
    • Konflikte zwischen den Interessen der Leipziger Gruppe und privaten Interessen der Agierenden sind zu vermeiden.
    • Die Leipziger Gruppe sieht sich dem lauteren Wettbewerb und der Korruptionsprävention verpflichtet.
    • Mit Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie mit den der Leipziger Gruppe anvertrauten personenbezogenen Daten wird vertraulich umgegangen.
    • Der Missbrauch der eigenen Position oder der Ressourcen des Unternehmens zur Durchsetzung eigener persönlicher Vorteile oder Vorteile zu Gunsten Dritter oder zum Schaden der Leipziger Gruppe wird nicht geduldet.

Wir – die Aufsichtsräte, die Geschäftsführer, Führungskräfte und Mitarbeiter der Leipziger Gruppe – begeistern uns für die Region Leipzig als Lebens- und Arbeitsort. Wir gestalten eine lebendige, wachsende Stadt. Die Leipziger Gruppe lebt von der Vielfalt ihrer Unternehmen. Wir sichern die Voraussetzungen für eine verlässliche, langfristige kommunale Daseinsvorsorge. Wir schaffen die Bedingungen für ein motivierendes und attraktives Arbeitsumfeld. Wir sind stolz auf unsere Arbeit und sorgen für pulsierende und sichere Lebensadern. Dadurch werden wir positiv wahrgenommen.

Dies sind die verbindenden Elemente unserer Arbeit:

a) Gemeinsam unternehmerisch handeln

Wir kennen unsere Geschäfte, Märkte, Kunden und Rahmenbedingungen. Kunden- und Serviceorientierung bestimmt unser gemeinsames unternehmerisches Handeln. Wir verfolgen wirtschaftlich anspruchsvolle Ziele und stehen gemeinsam für den Erfolg der Leipziger Gruppe ein. Wir übernehmen Verantwortung für unsere Unternehmen. Wir nehmen Chancen aktiv wahr, gehen Risiken unter wirtschaftlichen Abwägungen bewusst ein und treffen sachgerecht Entscheidungen.

b) Durch verbindliche Ziele Erfolge schaffen

Wir setzen uns transparente und verbindliche Ziele und fordern Ergebnisse ein. Ziele werden auch über Unternehmens- und Bereichsgrenzen hinweg vereinbart.

c) Verantwortungsbewusst handeln

Wir übernehmen Verantwortung und tragen die Konsequenzen unseres Handelns. Vertrauen, Verlässlichkeit und Transparenz bilden die Grundlage unserer Arbeit. Die Geschäftsführer und Führungskräfte sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst. Einmal getroffene Entscheidungen werden ehrlich und respektvoll kommuniziert und geschlossen umgesetzt.

d) Konstruktiv zusammenarbeiten

Wir leben eine unternehmensübergreifende, konstruktive Zusammenarbeit über alle Hierarchieebenen. Wir kommunizieren offen, fair und respektieren Meinungen anderer. Wir sind kritikfähig, fordern und geben Feedback und setzen uns damit auseinander. Wir bearbeiten Konflikte lösungsorientiert und sehen diese auch als Chance, um besser zu werden.

e) Immer besser werden

Wir sehen Wandel als Chance. Wir arbeiten kontinuierlich und aktiv an der Weiterentwicklung unserer Geschäfte, Technologien und Prozesse. Wir schaffen eine Kultur, die Innovation, Eigenverantwortung und Kreativität fördert – wir schaffen Freiraum zur Entwicklung neuer Ideen.

f) Motivation und Begeisterung vorleben

Wir motivieren und überzeugen, wir fordern das, was wir selbst einhalten. Wir fördern den Spaß und die Freude an der Arbeit. Wir würdigen die Erfolge anderer und schaffen dadurch Leistungsbereitschaft.

g) Leistungsbereitschaft und Eigenverantwortung fordern und fördern

Wir haben den Anspruch, sehr gute Leistungen zu erbringen. Wir unterstützen bei der kontinuierlichen Kompetenzentwicklung entsprechend der Anforderungen der Unternehmen und Märkte. Wir denken und handeln eigenverantwortlich und schaffen die dafür notwendigen Voraussetzungen.

h) Die Menschen achten

Wir gehen wertschätzend miteinander um. Wir respektieren die unterschiedlichen Persönlichkeiten unserer Kollegen. Wir hören ihnen zu und nehmen uns Zeit für sie. Wir schaffen die Rahmenbedingungen für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sorgen für eine ausgewogene Work-Life-Balance.

Die Leipziger Gruppe betrachtet das ihr zur Verfügung gestellte Kapital aller Anteilseigner als Voraussetzung und Grundlage des unternehmerischen Handelns. Werterhalt und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts, das Erzielen eines wirtschaftlichen Ertrags für die Leipziger Gruppe insgesamt sowie Transparenz und Verantwortung gegenüber den Anteilseignern sind somit wesentliche Ziele. Dazu zählt der sorgfältige und effiziente Umgang mit dem Eigentum, den Finanzmitteln und anderen Ressourcen der Leipziger Gruppe.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Der Kodex gilt für alle Agierenden der Leipziger Gruppe, es sei denn, es wird ausdrücklich in diesem Kodex etwas Abweichendes bestimmt. Er bildet die Basis für weitere betriebliche Regelungen und erstreckt sich neben den dienstlichen Belangen im Unternehmen auf sämtliche Bereiche, in denen Agierende des Unternehmens als dessen Repräsentanten wahrgenommen werden.
  2. Die jeweiligen Aufsichtsräte, Geschäftsführung und Leitenden Angestellten werden aufgefordert, eine schriftliche Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung dieses Kodex abzugeben. Gegenüber freien Mitarbeitern ist der Kodex durch Verweis vertraglich einzubeziehen. Die Regeln sind, soweit gesetzlich erforderlich, mit dem Konzernbetriebsrat vereinbart worden. Im Übrigen wird die jeweilige Geschäftsführung die Regeln in ihrem Unternehmen für verbindlich erklären.

§ 2 Gesetzes- und regelkonformes Verhalten

  1. In allen Bereichen ihres unternehmerischen Handelns unterliegt die Leipziger Gruppe Gesetzen, Verordnungen und vergleichbaren Vorschriften sowie internen Regelungen und den im Leipziger Corporate Governance Kodex zusammengefassten Standards.
  2. Diese Regelungen setzen auch Sicherheits- und Umweltstandards für Anlagen und deren Betrieb, beschreiben Anforderungen an die Qualität der Produkte und Dienstleistungen, regulieren das Verhalten in den unterschiedlichen Märkten und untersagen bestimmte Verhaltensweisen und Praktiken.
  3. Alle Agierenden müssen sich in ihrem Arbeitsumfeld regelkonform und gesetzestreu verhalten; sie beachten insbesondere die Übereinstimmung ihres Handelns mit Gesetzen, Vorschriften und unternehmensinternen Regelwerken, mit dem Anstellungs- oder Arbeitsvertrag und, soweit für ihre individuelle Tätigkeit relevant und ihnen bekannt, mit spezifischen unternehmensinternen Prozessvorgaben, mit den Gesellschaftsverträgen sowie den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates.

§ 3 Persönlichkeitsschutz

  1. Die Agierenden achten die Würde und die Persönlichkeit eines jeden Menschen.
  2. Alle Agierenden werden aufgefordert, Maßnahmen zu unterlassen, die einen unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeit Einzelner oder eine Belästigung, eine Beleidigung oder einen Angriff darstellen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass
    • niemand in seinem sozialen Ansehen beschädigt wird,
    • niemand durch Worte, Gesten oder Handlungen sexuell belästigt wird,
    • niemand durch die ihm zugewiesenen Arbeitsaufgaben diskriminiert oder gedemütigt wird,
    • niemand physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt wird,
    • niemand rassistischen Äußerungen, Gesten oder Handlungen ausgesetzt wird.

§ 4 Gleichheitsgrundsatz

  1. Eine Benachteiligung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Glaubensbekenntnis, nationaler Herkunft, Behinderung, Alter, sexueller Identität, Familienstand, politischen Anschauungen oder aus sonstigen verbotenen Gründen ist untersagt. Die Leipziger Gruppe legt großen Wert auf Individualität, Vielfalt und das kreative Potential, das die Agierenden in die Unternehmen der Leipziger Gruppe einbringen.
  2. Darüber hinaus erfolgt die Beurteilung von Personen zum Zwecke der Rekrutierung, Weiterbildung oder Beförderung auf Basis der persönlichen Fähigkeiten und des Potenzials der Person im Hinblick auf die mit der jeweiligen Tätigkeit verbundenen Anforderungen sowie der jeweiligen individuellen Arbeitsleistungen bei Berücksichtigung nachvollziehbarer sozialer Aspekte.

§ 5 Lieferanten und Wettbewerber

  1. In ihren Beziehungen zu Lieferanten achtet die Leipziger Gruppe auf die Einhaltung der Regeln des fairen Wettbewerbs und die Einhaltung der Regelungen dieses Kodex. Die Leipziger Gruppe akzeptiert kein wettbewerbswidriges und sonst unlauteres Verhalten. Die Leipziger Gruppe unterhält deshalb – soweit rechtlich zulässig – keine geschäftlichen Beziehungen zu Lieferanten, von denen bekannt ist oder bekannt wird, dass sie gröblich gegen Recht und Gesetz verstoßen.
  2. Agierende dürfen mit Wettbewerbern nicht rechtswidrig Preise oder Konditionen absprechen.* Unzulässig sind insbesondere Absprachen über Wettbewerbsverzicht, die Aufteilung von Kunden oder Gebieten.

§ 6 Umwelt, Gesundheit und Sicherheit

  1. Sowohl der Schutz der Umwelt und die Schonung der natürlichen Ressourcen als auch die Gesundheit und Sicherheit der Agierenden sowie der Personen, die von den Aktivitäten der Leipziger Gruppe betroffen sind, haben für den Einzelnen und die Leipziger Gruppe hohe Priorität. Die Leipziger Gruppe arbeitet an einer kontinuierlichen Verbesserung der Arbeits- und Anlagensicherheit und des Gesundheitsschutzes. Jeder ist für den Schutz von Mensch und Umwelt in seinem Arbeitsumfeld mitverantwortlich.
  2. Jeder Vorgesetzte ist verpflichtet, seine Mitarbeiter in der Wahrnehmung dieser Verantwortung zu unterweisen und zu unterstützen. Jeder hat das Recht, dies von seinem Vorgesetzten einzufordern. Im Fall von Verstößen oder Unfällen ist unverzüglich Meldung an die verantwortlichen Stellen zu erstatten.

*Ausnahmen von § 1 GWB werden spezialgesetzlich zugelassen und sind konzernintern beispielsweise hinsichtlich von Verkehrsverbünden relevant (§ 8 Abs. 3b PBefG für den MDV).

§ 7 Vertraulichkeitsgrundsatz

  1. Die Agierenden sind zur Verschwiegenheit über vertrauliche Angaben und Geheimnisse des Unternehmens, namentlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch ihre Tätigkeit bekannt geworden sind, verpflichtet.
  2. Vertraulich sind jedenfalls alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind, im Wege einer Arbeitsanweisung als vertraulich deklariert werden, einem Agierenden, ohne dass sie für ihn bestimmt waren, bekannt werden oder nach dem bekundeten oder mutmaßlichen Willen eines Unternehmens der Leipziger Gruppe geheim gehalten werden sollen.
  3. Für Mitglieder des Aufsichtsrates, die auf Veranlassung der Stadt Leipzig bzw. der am Unternehmen der Leipziger Gruppe beteiligten Gebietskörperschaft in den Aufsichtsrat gewählt oder entsandt worden sind, gilt die Verschwiegenheitspflicht nicht gegenüber dem Oberbürgermeister der Stadt Leipzig bzw. dem entsprechenden Vertreter der am Unternehmen der Leipziger Gruppe beteiligten Gebietskörperschaft und gegenüber Personen, die mit dem Beteiligungsmanagement der Stadt Leipzig oder einer am Unternehmen der Leipziger Gruppe beteiligten Gebietskörperschaft betraut sind, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats zur Information oder Berichterstattung im Sinne des § 394 AktG berechtigt sind.

§ 8 Datensicherheit und Datenschutz

  1. Die Vorteile der elektronischen Übertragung und Speicherung von Daten sind mit Risiken hinsichtlich des Persönlichkeitsschutzes und der Datensicherheit verbunden. Eine wirksame Vorbeugung gegenüber diesen Risiken ist ein wichtiger Bestandteil des IT-Sicherheitsmanagements und sollte auch das Verhalten jedes Agierenden leiten.
  2. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist.* Die Verwendung seiner Daten muss für den Betroffenen transparent sein, seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung sowie gegebenenfalls auf Benachrichtigung, Widerspruch, Sperrung und Löschung sind zu wahren.

§ 9 Öffentlichkeit und Politik

  1. Die Agierenden, insbesondere die Geschäftsführer eines städtischen Unternehmens, tragen immer auch öffentliche Verantwortung.
  2. Die Leipziger Gruppe verhält sich parteipolitisch neutral. Finanzielle Mittel, Eigentum oder Leistungen der Leipziger Gruppe dürfen nicht eingesetzt werden, um Amts- oder Mandatsträger, Bedienstete öffentlicher Einrichtungen oder politische Parteien und deren Vertreter zu begünstigen.
  3. Die Leipziger Gruppe begrüßt demokratisches und gesellschaftliches – insbesondere karitatives und soziales – Engagement. Agierende der Leipziger Gruppe engagieren sich grundsätzlich als Privatpersonen; die Leipziger Gruppe verfolgt dabei regelmäßig keinerlei Unternehmensinteressen. Eine parteipolitische Betätigung innerhalb der Leipziger Gruppe ist nicht zulässig.
  4. Informationen an die Allgemeinheit, die die Leipziger Gruppe oder ihre Geschäftspartner betreffen, werden – soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist – allein in Abstimmung mit dem Bereich „Konzernkommunikation“ der Leipziger Stadtholding gegeben (insbesondere Pressekontakt, Internetauftritt, andere allgemein zugängliche Medien). Im Übrigen erfolgt die Weitergabe von solchen Informationen an Dritte im Rahmen des geordneten Geschäftsganges und der jeweiligen Befugnisse der Agierenden.
  5. Die Agierenden treten so auf, dass das öffentliche Ansehen der Unternehmen der Leipziger Gruppe und ihrer Gesellschafter keinen Schaden nimmt. Bei privaten Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit, insbesondere bei solchen, die in keinem Zusammenhang mit der Leipziger Gruppe stehen, soll sich ein Agierender nicht auf seine Tätigkeit im Unternehmen berufen.

** Die Partner der Konzernbetriebsvereinbarung zum "Verhaltenskodex der Leipziger Gruppe" sind sich einig, dass hierdurch keine Zustimmung nach BetrVG zur Nutzung, Verarbeitung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten gegeben wird. Dies ist besonderen (Konzern)Betriebsvereinbarungen vorbehalten.

§ 10 Unternehmensinteresse

Die Geschäftsführung ist bei ihrer Tätigkeit dem insbesondere im Unternehmenszweck zum Ausdruck kommenden Unternehmensinteresse verpflichtet. Darüber hinaus hat sie sich bei ihren Entscheidungen auch an vorgegebenen Eigentümerzielen zu orientieren.

§ 11 Beauftragung von Beratern

  1. Beraterverträge werden in der Leipziger Gruppe nur mit Personen oder Gesellschaften geschlossen, die durch ihre Qualifikation nachvollziehbar zur Fortentwicklung der Leipziger Gruppe beitragen können. Die Höhe der Vergütung muss dabei in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der erbrachten Leistung und zur persönlichen Qualifikation des Beraters stehen. Zahlungen an Berater erfolgen grundsätzlich erst, wenn die vereinbarte Leistung erbracht wurde. Zahlungen von Bargeld sind ausgeschlossen.
  2. Mit Personen, die hauptberuflich öffentliche Ämter ausüben oder öffentliche Mandate innehaben oder in den letzten 12 Monaten innehatten, werden keine Beraterverträge oder ähnliche Vereinbarungen abgeschlossen. Ausnahmen können nach einheitlichen Maßstäben durch den Aufsichtsrat der Leipziger Stadtholding nach Vorberatung durch den betroffenen Aufsichtsrat des Mutterunternehmens des jeweiligen Teilkonzerns genehmigt werden.

§ 12 Interessenkollision

Die Leipziger Gruppe erwartet von ihren Agierenden Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Deshalb sind die privaten Interessen der Agierenden und die Interessen des Unternehmens strikt voneinander zu trennen. Ein Interessenkonflikt tritt auf, wenn persönliche und finanzielle Interessen von Agierenden in irgendeiner Weise mit den Interessen der Leipziger Gruppe kollidieren oder wenn auch nur ein solcher Anschein erweckt wird.

§ 13 Geschäftsbeziehungen mit Agierenden und deren Angehörigen

Jedem Agierenden ist es untersagt, für ein Unternehmen der Leipziger Gruppe an der Beauftragung, Leistungserbringung, Leistungsbeurteilung und Leistungsabrechnung mitzuwirken, wenn die entsprechenden Leistungen durch seine eigene unternehmerische Tätigkeit oder die seiner Angehörigen angeboten oder erbracht wird.

§ 14 Finanzielle Beteiligungen

  1. Wesentliche finanzielle Beteiligungen eines Agierenden an einem Wettbewerber, Kunden oder Lieferanten des jeweiligen Teilkonzerns der Leipziger Gruppe bedürfen bei Leitenden Angestellten und Mitarbeitern der Genehmigung durch die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens der Leipziger Gruppe, bei Aufsichtsräten und Geschäftsführern der Genehmigung des Aufsichtsrates des Mutterunternehmens des jeweiligen Teilkonzerns der Leipziger Gruppe. Wesentliche finanzielle Beteiligungen von Angehörigen von Agierenden an einem Wettbewerber, Kunden oder Lieferanten sind anzuzeigen, soweit ein möglicher Interessenkonflikt erkennbar ist.
  2. Als wesentliche finanzielle Beteiligung gilt jede direkte oder indirekte wirtschaftliche Beteiligung in Höhe von mehr als einem Prozent an der Gesellschaft.
  3. Die Leipziger Gruppe beteiligt sich nicht gemeinsam mit Agierenden an Unternehmen oder Immobilien, Patenten oder anderen materiellen oder immateriellen Gütern. Ausgenommen hiervon sind Fälle, die dem Arbeitnehmererfindungsgesetz unterfallen sowie Mitarbeiter- und Bürgerbeteiligungsmodelle.

§ 15 Nebentätigkeiten

  1. Hinsichtlich einer Ausübung von Nebentätigkeiten soll stets dafür Sorge getragen werden, dass die Interessen und das Ansehen der Unternehmen der Leipziger Gruppe und ihrer Gesellschafter nicht negativ beeinträchtigt werden.
  2. Die Geschäftsführer, Leitenden Angestellten und Mitarbeiter der Leipziger Gruppe sind zudem verpflichtet, jede entgeltliche Nebentätigkeit dem jeweiligen Unternehmen der Leipziger Gruppe rechtzeitig vor deren Ausübung schriftlich anzuzeigen. Weitergehende arbeitsvertragliche Regelungen bleiben unberührt.
  3. Nebentätigkeit ist die Ausübung einer weiteren Tätigkeit
    • als Vorstand oder Geschäftsführer,
    • als Mitglied eines Aufsichtsrats, Verwaltungsrats oder Beirats außerhalb der Leipziger Gruppe,
    • als Arbeitnehmer oder in sonstiger Funktion (zum Beispiel Berater, Vertreter, freier Mitarbeiter et cetera) bei einem Drittunternehmen oder
    • als selbständige Tätigkeit.
  4. Die Nebentätigkeit darf nicht dazu geeignet sein, die Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Agierenden oder berechtigte Interessen der Leipziger Gruppe zu beeinträchtigen.
  5. Die Nutzung und Beanspruchung von geistigem Eigentum, Material, Einrichtungen und Personal der Leipziger Gruppe bei der Ausübung einer Nebentätigkeit sowie deren Ausübung während der Arbeitszeit sind nicht gestattet, es sei denn, dies wird von dem Unternehmen der Leipziger Gruppe genehmigt.

§ 16 Vermeidung von Abhängigkeiten

  1. Der Anschein von Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit und der allgemeine Eindruck, Entscheidungen der Leipziger Gruppe seien von sachfremden Erwägungen beeinflusst worden oder wären durch sie beeinflussbar, ist zu vermeiden.
  2. Die Einzelheiten werden in einer Konzernrichtlinie „Geschenke und Zuwendungen“ geregelt.

§ 17 Grundsatz

  1. Als Verbund bedeutender kommunaler Unternehmen übernimmt die Leipziger Gruppe bewusst Verantwortung für die Menschen in der Stadt und in der Region. Neben der wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung soll auch das soziale und kulturelle Miteinander aktiv gefördert werden.
  2. Die Einzelheiten der Unterstützung von privaten, gemeinnützigen, kommunalen und staatlichen Initiativen durch Sponsoring und Spenden werden in einer Konzernrichtlinie „Sponsoring und Spenden“ geregelt.

§ 18 Einhaltung des Kodex

Der Kodex wird gelebte Unternehmenswirklichkeit und damit Teil des beruflichen Alltages aller Agierenden. Insbesondere Führungskräfte sind aufgerufen, seine Umsetzung aktiv zu fördern. Dazu gehört die Sicherstellung, dass alle der Führungskraft zugeordneten Mitarbeiter diesen Kodex kennen und ihn dadurch in der Praxis auch einhalten können.

§ 19 Unterweisung und Schulung

Die Unternehmen der Leipziger Gruppe werden ihrerseits alles Notwendige tun, um die Agierenden über den Verhaltenskodex sowie weitere sie betreffende Regelungen in angemessener Form zu unterrichten. Der Konzernbetriebsrat hat das Recht, der Geschäftsführung der Leipziger Stadtholding Schulungskonzepte vorzuschlagen.

§ 20 Internes Kontrollsystem

  1. In die bestehenden Prozesse integrieren die Unternehmen der Leipziger Gruppe interne Kontrollen, die geeignet sind, prozessnahe Verstöße gegen diesen Kodex zu verhindern oder aufzudecken.
  2. Im Rahmen ihrer Tätigkeit prüft die Revision regelmäßig die Eignung und Wirksamkeit dieser Kontrollen.

§ 21 Kodexverstöße

  1. Verstöße gegen anwendbare Regelungen können zu Konsequenzen für das Anstellungs- oder Arbeitsverhältnis und dessen Bestand wie auch zu Schadensersatzforderungen führen.
  2. Hat ein Agierender Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen den Kodex, so sollen diese dem Vorgesetzten gemeldet werden.
  3. Erscheint dem Agierenden eine Meldung nach Abs. 2 nicht möglich oder nicht zielführend, oder wird Druck auf den Agierenden ausgeübt, von Gesetzen oder internen Richtlinien abzuweichen, steht jedem Agierenden der zuständige Fachbereich des eigenen Unternehmens der Leipziger Gruppe zur Verfügung, der über die E-Mail-Adresse verhaltenskodex.[unternehmen]@L.de kontaktiert werden kann.
  4. Daneben kann sich jeder Agierende, auch anonym, an den Compliance-Beauftragten der Leipziger Gruppe unter dem Stichwort „Verhaltenskodex“ wenden. Die Adresse lautet:

    LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
    Compliance-Beauftragter
    (PERSÖNLICH/VERTRAULICH)
    Stichwort "Verhaltenskodex"
    Reichsstr. 4, 04109 Leipzig

    Soweit der Compliance-Beauftragte selbst in den Regelverstoß involviert ist oder auf Hinweis nicht tätig wird, kann sich jeder Agierende, auch anonym, an den Aufsichtsratsvorsitzenden der Leipziger Stadtholding wenden.
  5. Es wird grundsätzlich allen Hinweisen auf Verhaltensverstöße nachgegangen. Agierenden, die im guten Glauben und aufgrund konkreter Sachverhalte Meldungen geben, dürfen hieraus keine Nachteile entstehen. Soweit es gesetzlich erlaubt und möglich ist, werden diese Meldungen vertraulich behandelt. Der Schutz von Agierenden vor unbegründeten Verdächtigungen wird sichergestellt.
  6. Gelangen Geschäftsführern, Leitenden Angestellten oder anderen Vorgesetzten Verstöße gegen diesen Kodex in ihrem Verantwortungsbereich zur Kenntnis, werden sie unverzüglich entschlossen auf deren Beseitigung und künftige Vermeidung hinwirken.

§ 22 Auslegungshilfe und Beratung

  1. Bei Fragen zu diesem Kodex und seiner Einhaltung steht jedem Mitarbeiter sein Vorgesetzter zur Verfügung. Dabei wird insbesondere geklärt, wie einzelne Regelungen des Kodex zu interpretieren sind oder wie konkretes eigenes Verhalten an dessen Maßstäben zu messen ist.
  2. Sowohl der zuständige Fachbereich des eigenen Unternehmens der Leipziger Gruppe als auch der Bereich „Recht“ der Leipziger Stadtholding (recht.stadtholding@L.de) kann von jedem Agierenden bei Fragen zur Auslegung dieses Kodex konsultiert werden.
  3. Daneben kann sich jeder Agierende, der sich innerhalb der Leipziger Gruppe benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt, zur Beratung vertraulich an den Vorgesetzten, an einen zuständigen Betriebsrat oder Sprecherausschuss sowie an eine Sozialberatung oder einen Betriebsarzt des jeweiligen Unternehmens der Leipziger Gruppe wenden; dies auch innerhalb der Arbeitszeit unter Fortzahlung der Bezüge.

§ 23 Ausführungsbestimmungen

  1. Die Geschäftsführung der Leipziger Stadtholding bestimmt einen Compliance-Beauftragten.
  2. Die Geschäftsführung jedes Unternehmens der Leipziger Gruppe bestimmt unternehmensindividuell den jeweils „zuständigen Fachbereich“ im Sinne von § 21 Abs. 3 und § 22 Abs. 2 sowie den Email-Bestandteil [unternehmen] im Sinne von § 21 Abs. 3, sofern die Geschäftsführung der Leipziger Stadtholding nicht einen gemeinsamen Ansprechpartner für die Leipziger Gruppe benennt.
  3. Die Festlegungen nach Abs. 1 und 2 werden betriebsüblich allen Agierenden des jeweiligen Unternehmens der Leipziger Gruppe bekannt gemacht.

§ 24 Öffnungsklausel

Dieser Kodex setzt einheitliche Mindeststandards für die Leipziger Gruppe. Darüber hinausgehende Regelungen – konzernweit oder unternehmensspezifisch – gelten uneingeschränkt fort und können auch künftig getroffen werden.

§ 25 Begriffsbestimmungen

Im Sinne der vorstehenden Regelungen bedeutet:

  • Leipziger Stadtholding: die LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
  • Leipziger Gruppe: die Leipziger Stadtholding und alle Unternehmen, auf die sie unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausübt
  • Teilkonzern: die Leipziger Stadtwerke, Leipziger Verkehrsbetriebe und Leipziger Wasserwerke mit allen Unternehmen, auf die sie jeweils unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben
  • Agierende: alle Aufsichtsräte, Geschäftsführer, Leitenden Angestellten und Mitarbeiter der Leipziger Gruppe
  • Mitarbeiter: die Arbeitnehmer der Unternehmen der Leipziger Gruppe; eingeschlossen werden Praktikanten, Schüler, Studenten, Aushilfen, Leiharbeitnehmer, freie Mitarbeiter und Fremdpersonal, die in Unternehmen der Leipziger Gruppe tätig sind
  • Angehörige: Verlobte, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie, Verwandte des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner, Geschwister der Eltern sowie Pflegeeltern und Pflegekinder

Dieser Verhaltenskodex der Leipziger Gruppe ist durch Beschluss der Geschäftsführung in Kraft gesetzt worden.

 

Als „Compliance-Beauftragter“ wurde gemäß § 23 Abs. 1 Verhaltenskodex Geschäftsführer Volkmar Müller bestimmt.

Als E-Mail-Bestandteil „[unternehmen]“ wurde gemäß § 23 Abs. 2 Verhaltenskodex „lvv“ bestimmt.

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