Für die temporäre Versorgung mit Trinkwasser benötigen Sie ein Standrohr. Diese Verwendung erfordert gemäß der Trinkwasserverordnung 2001§3 Nr. 2 Buchstabe f eine besondere Freigabeuntersuchung. Diese Untersuchung wird vom Trinkwasserlabor der Leipziger Wasserwerke durchgeführt.
So funktioniert's:
- Wenden Sie sich mindestens 14 Tage vor der Standrohrausleihe an den Kundenservice der Leipziger Wasserwerke. Hier werden die erforderlichen Informationen über Zeitpunkt, Ort und Art der Nutzung aufgenommen und die Freigabeuntersuchung ausgelöst.
- Die Freigabeuntersuchung ist entgeltpflichtig. Sie beträgt 70 Euro (netto) und wird mit der Miete des Standrohres und dem Verbrauch abgerechnet.
- Ohne die Freigabe des Hydranten ist das Wasser nicht als Trinkwasser zu verwenden. Sie können aber auch das beiliegende Formular verwenden. Senden Sie das bitte an unseren Kundenservice per Mail wasserwerke@L.de oder per Fax an 0341 969-92222. Die Freigabebestätigung erhalten Sie vorab von unserem Betriebslabor.
- Das Standrohr inklusive Wasserzähler erhalten Sie gegen eine Kaution von 250 Euro bei unserer Tochtergesellschaft, der Bau und Service Leipzig GmbH. Die Kaution können Sie per EC-Karte begleichen. Nach Beendigung der Ausleihe erhalten Sie diese zurück.
Adresse:
Bau und Service Leipzig GmbH
Berliner Straße 25
(Besuchereingang über Erich-Weinert-Straße)
04105 Leipzig
Telefon: 0341 969-1200 oder 0341 969-1212,
Öffnungszeiten: Montag–Freitag: 6:30–15:00 Uhr.
Achtung: Privatkunden müssen für den Vertragsabschluss ihren Personalausweis vorlegen.
- Am Tag des Aufstellens des Standrohres werden Sie von unseren Netzmeistern vor Ort am zugewiesenen Hydranten eingewiesen und erhalten Informationen zum Aufstellen und für den Betrieb des Standrohrs. Bitte bringen Sie den Vertrag zur Einweisung mit, da die Übergabe und Einweisung vor Ort quittiert wird.
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen?
Kontaktieren Sie uns einfach oder lassen Sie sich persönlich im Energie- und Umweltzentrum von uns beraten.