Barrierefrei in Leipzig unterwegs

Die Leipziger Verkehrsbetriebe bieten Mobilität für die Stadt. Besonders engagieren wir uns dabei auch für in ihrer Mobilität eingeschränkte Fahrgäste, damit diese unser breites Angebot immer besser nutzen können.

So investieren wir in den barrierefreien Ausbau von Haltestellen, die Modernisierung der Fahrzeuge und in neue Serviceangebote, sowie neue Fahrkartenautomaten. Auf diese Weise ermöglichen wir Mobilität für alle als wichtiges Grundbedürfnis und Voraussetzung für selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Ich möchte mich allgemein informieren.

Ich kann nicht so gut laufen oder bin mit einem Kinderwagen unterwegs.

Ich habe eine Seheinschränkung.

Ich habe eine Höreinschränkung.

Ich möchte mich allgemein informieren

Mobil durch den Alltag

Auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist die Nutzung von Straßenbahn und Bus gut möglich. Egal ob sehbehindert, mit dem Rollstuhl oder hörgeschädigt – mit uns bist du sicher und bequem unterwegs. Mit unseren Mobilitätsberatungen sorgen wir dafür, dass alle Leipziger immer sicher mit Bus und Bahn unterwegs sind. Regelmäßig schulen erfahrene Trainer das richtige Verhalten in den Fahrzeugen und an Haltestellen. Alle Inhalte sowie die Methodik sind dabei perfekt auf die verschiedenen Altersgruppen abgestimmt.

Für die Planung deiner Wege mit unseren Straßenbahnen und Bussen sind unsere Mitarbeiter im Kundenservice gern für dich da:

Mobilitätsberatung

Zwei Mal im Jahr finden bei den Leipziger Verkehrsbetrieben Mobilitätstrainings speziell für Senioren und in ihrer Mobilität behinderte Personen statt. Viele interessante Themen warten dort auf dich.

Unentgeltliche Beförderung für Fahrgäste mit Behinderung und ihre Begleitung

Schwerbehinderte Menschen haben nach § 248 Absatz 1 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) das Recht auf eine unentgeltliche Beförderung. Zum Nachweis der Berechtigung müssen der gültige Schwerbehindertenausweis (grün-orange) sowie das Beiblatt mit aufgedruckter gültiger Wertmarke vorgezeigt werden.

Das Beiblatt mit Wertmarke berechtigt den Inhaber zur kostenlosen Nutzung aller Straßenbahnen, Stadt- und Regionalbusse, S-Bahnen und Nahverkehrszüge (jeweils 2. Klasse) im Mitteldeutschen Verkehrsverbund. Deutschlandweit können zudem Nahverkehrszüge unentgeltlich genutzt werden. Das Beiblatt mit Wertmarke muss separat beim zuständigen Versorgungsträger (Stadt Leipzig: Sozialamt) beantragt werden.

Begleiter von schwerbehinderten Menschen werden unentgeltlich befördert, wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson aus dem Schwerbehindertenausweis hervorgeht (Merkzeichen "B" und die Anmerkung "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen"). Alternativ oder zusätzlich zu einer Begleitperson kann in diesem Fall auch ein Blinden- oder Behindertenführhund unentgeltlich mitgenommen werden.

Gut geplant, vor der Fahrt

Plane deine Fahrt mit den für dich wichtigen Informationen zu Fahrplan, Haltestellen und Baustellen. Barrierefrei ausgebaute Haltestellen findest du im Liniennetzplan, leicht erkennbar am Rollstuhl-Symbol. Auf unserer Internetseite erhältst komfortabel alle Informationen. Gern beraten dich auch unsere Mitarbeiter in den Servicestellen.

Um für Menschen mit eingeschränkter Mobilität die Nutzung von Straßenbahn und Bus so einfach wie möglich und vor allem sicher zu gestalten, bieten die Leipziger Verkehrsbetriebe einen kostenlosen Begleitdienst an. Ein Team aus über 60 ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hilft den Menschen, die in ihren Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt sind und begleiten diese sicher auf ihren täglichen Wegen.

Die Netzpläne Tag und Nacht sowie Verbindungsauskunft, Fahrplanaushang und Haltestellenfahrpläne stehen dir unter www.L.de/fahrplan zur Verfügung.

Orientierung an Haltestellen

An einfachen Haltestellen wartest du am besten an der mit Rillen markierten Einstiegsstelle.

Zur besseren Orientierung werden an den Türen 1 und 2 unserer Fahrzeuge die Liniennummer und das Fahrtziel angesagt.

An Doppelhaltstellen halten unsere Fahrer und Fahrerinnen erneut an der ersten (vordersten) Stelle, wenn eindeutig ersichtlich ist, dass sich am Blindenpunkt ein Fahrgast mit Sehbehinderung befindet und wartet.

Ich kann nicht so gut laufen oder bin mit einem Kinderwagen unterwegs

Zwei mobilitätseingeschränkte Personen an einer Haltestelle

Bei Niederflurfahrzeugen und hochflurigen Bahnsteigen ist der Ein- und Ausstieg ohne fremde Hilfe möglich.

Beim Ein- und Ausstieg

Rollstuhltaster in einer Bahn oder einem Bus Rollstuhltaster in einer Bahn oder einem Bus für Längere Öffnungszeiten der Türen

Gesonderte Taster mit einem Rollstuhl-/Kinderwagen-Symbol sorgen dafür, dass Fahrzeugtüren länger für dich geöffnet bleiben. Alle Türen verfügen zudem über einen Einklemmschutz.

Bitte durchaus auch andere Fahrgäste, die die Multifunktionsflächen bereits nutzen, dich zu unterstützen und gegebenenfalls in die Gänge auszuweichen, um dir einen Platz zu schaffen.

Ein- und Ausstieg im Flexa-Fahrzeug

Unsere neu eingesetzten Flexa-Fahrzeuge bieten mobilitätseingeschränkten Personen einen erleichterten Einstieg sowie die Möglichkeit der Beförderung im Rollstuhl.

Mit einer Einstiegshöhe von 37cm (bei Bedarf unterstützt durch eine ausklappbare Trittstufe) fällt der Einstieg in den rutschfesten Innenraum besonders leicht. Haltegriffe an vielen Orten im Fahrzeug bieten zusätzliche Sicherheit. Bei Bedarf kann ebenso ein Sitz aus dem Fahrzeug herausgedreht werden, auf dem der Fahrgast stufenlos außerhalb des Fahrzeuges Platz nehmen kann. Durch Hineindrehen findet der Fahrgast sicher im Fahrzeug Platz.

Führst du eine Gehhilfe (z. B. Rollator) mit dir, gib dies bitte bei der Bestellung an, damit wir sicherstellen können, dass genügend Platz dafür im Fahrzeug vorhanden ist.

Mit dem Rollstuhl oder Rollator unterwegs in Bus und Bahn

Mobilitätseingeschränkte Personen

In unseren Fahrzeugen befinden sich an den Doppeltüren spezielle Flächen, die insbesondere für die Mitnahme von Rollstühlen, Rollatoren sowie Kinderwagen vorgesehen sind.

Rollstühle stellt ihr bitte längs und mit Blickrichtung entgegengesetzt zur Fahrtrichtung auf. Sichert diese gegen Wegrollen und Umkippen durch festes Anlegen der Feststellbremse.

Wenn du einen Rollator nutzt, stell diesen bitte auf den dafür vorgesehenen Stellflächen ab und nimm auf dem gekennzeichneten Fahrgastsitz Platz.

Mit E-Scooter unterwegs

Immer häufiger sind Personen aufgrund einer behinderungsbedingten Mobilitätseinschränkung auf technische Hilfsmittel wie E-Scooter (nicht gemeint sind hier elektrische Tretroller) angewiesen. Nach den geltenden Beförderungsbedingungen dürfen Sachen, zu denen auch diese Hilfsmittel gehören, nur dann befördert werden, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden.

Für die Mitnahme von E-Scootern sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen. Deswegen wurde bei der LVB ein eigener Prüfprozess etabliert, der von den Mitarbeitern der Qualitätssicherung Fahrservice durchgeführt wird. Dabei wird eine technische Prüfung vorgenommen und die persönlichen Voraussetzungen des Nutzers überprüft. Bei Bestehen erhalten die Kunden eine Berechtigungskarte in Verbindung mit einer auf dem E-Scooter angebrachten Prüfplakette, die ein Kalenderjahr gelten.

Eine Plakette für den E-Scooter
Bild einer Berechtigungskarte für E-Scooter

E-Scooter müssen längs zur Fahrtrichtung auf die vorgesehenen Flächen gestellt und gegen Wegrollen und Umkippen durch festes Anlegen der Feststellbremse gesichert werden. Aus Sicherheitsgründen können E-Scooter ohne Feststellbremse nicht befördert werden.

So stehen E-Scooter in der Straßenbahn richtig:

Ein Bild, was verdeutlich, wie man am besten mit einem E-Scooter in einer Bahn einparkt

So stehen E-Scooter im Bus richtig:

Ein Bild, was verdeutlich, wie man am besten mit einem E-Scooter in einem Bus oder einer Bahn einparkt

Außen an den Fahrzeugen und an den speziellen Abstellflächen sind gesonderte Taster mit einem Rollstuhl-/Kinderwagen-Symbol angebracht, die dafür sorgen, dass Fahrzeugtüren länger geöffnet bleiben. Alle Türen verfügen außerdem über einen Einklemmschutz.

Rollstuhltaster in einer Bahn oder einem Bus
Rollstuhltaster in einer Bahn oder einem Bus

Die Mitnahme von E-Scootern ist zugelassen, wenn:

  • der E-Scooter mit einer Feststellbremse gesichert werden kann,
  • die Mindestbodenfreiheit von acht Zentimetern (wegen Überfahrung der ausgeklappten Rampe) nicht unterschritten wird,
  • es möglich ist, den E-Scooter mit der Frontseite längs zur Fahrtrichtung (auf der Sondernutzungsfläche) abzustellen,
  • wenn der E-Scooter mit Nutzer nicht schwerer als 250 kg sind.

Die Mitnahme von E-Scootern erfolgt kostenlos – jedoch nur dann, wenn es die Beförderungskapazität zulässt. Die Entscheidung, ob E-Scooter mitgenommen werden können, trifft das Fahr- und Bedienungspersonal. Eine Beförderungspflicht besteht zum Beispiel nicht, wenn der Aufstellplatz bereits belegt ist bzw. der Ein- und/oder Ausstieg der anderen Fahrgäste unzumutbar behindert wird. Nicht befördert werden E-Scooter, wenn sie zweckentfremdet genutzt werden beispielsweise zum Transport von Sachen, Gütern oder Gepäck.

Mittlerweile sind auch elektrische Tretroller für den Straßenverkehr zugelassen. Auch diese werden unter Begriff „E-Scooter“ vermarktet, sind aber tatsächlich keine. E-Tretroller gelten laut Beförderungsbedingungen als „Sachen“ und sollten entsprechend der Regelungen für Fahrräder mitgenommen werden – kleinere E-Tretroller im zusammengeklappten Zustand nur als „Handgepäck“.

Um die Mitnahmeregelungen für elektrische Kleinstfahrzeuge (z. B. Pedelecs, Segways, Hoverboards) eindeutiger und praxistauglich zu regeln, arbeiten die LVB derzeit gemeinsam mit den anderen Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund an einer Anpassung der Beförderungsbedingungen. Je nach Entwicklung muss zukünftig genauer bewertet werden, ob und wie eine Mitnahme möglich ist.

Mit dem Rollstuhl oder Rollator unterwegs im Flexa-Fahrzeug

Bitte gib bei deiner Buchung per App oder Telefon einfach an, dass du einen Rollstuhl oder Rollator bei dir führst. Mit einer mit bis zu 250kg belastbaren und 71,4cm breiten Rollstuhlrampe, gelangst du sicher und unter verschiedensten Bedingungen am Haltepunkt in das Fahrzeug. Entsprechende Sicherungseinrichtungen für eine Beförderung im PKW befinden sich im Fahrzeug. Das Fahrpersonal ist entsprechend geschult und steht dir beim Ein- und Aussteigen zur Seite. Natürlich wird genügend Zeit beim Halt eingeplant. Neben einem Rollstuhlfahrer finden zusätzlich bis zu zwei weitere Personen im selben Fahrzeug Platz.

Flexa-Fahrzeug mit Rollstuhlrampe

Es gelten die folgenden Maximalwerte für die Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl:

  • Leerabmessungen: maximal 120 x 70 cm (LxB)
  • Größe (einschließlich Insasse): maximal 125 x 80 x 130 cm (LxBxH)
  • Gewicht (einschließlich Insasse): maximal 250 kg

Der Hersteller der eingesetzten Fahrzeuge hat ein Video gedreht, in dem du genau sehen kannst, wie der erleichterte Ein- und Ausstieg von mobilitätseingeschränkten Personen sowie die Mitnahme von Personen im Rollstuhl aussehen kann. Erfahre hier mehr.

Wir freuen uns über eure Erfahrungsberichte und Anregungen, wie die Barrierefreiheit bei Flexa weiter verbessert werden kann. Über unser Kontaktformular oder über unser Service-Telefon unter 0341 19449.

Mit dem Kinderwagen unterwegs

Eine Mutter mit ihrem Kinderwagen in der Straßenbahn

In unseren Fahrzeugen halten wir Flächen vor, die für die Mitnahme von Kinder- und Krippenwagen vorbereitet sind. Bitte stelle deinen Kinder- und Krippenwagen längs, mit der Kopfseite in Fahrtrichtung auf und sichere ihn gegen Wegrollen durch festes Anziehen der Feststellbremse. Außen an den Fahrzeugen und an den speziellen Abstellflächen findest du gesonderte Taster mit einem Rollstuhl-/Kinderwagen-Symbol, die dafür sorgen, dass die Fahrzeugtüren länger geöffnet bleiben.

Gegensprechanlage in einer Straßenbahn

Solltest du Hilfe benötigen, kannst du in vielen Fahrzeugen über die Gegensprechanlage direkten Kontakt zu unserem Fahrpersonal aufnehmen.

Die Mitnahme von Krippenwagen ist zugelassen, wenn:

  • Kinder in dem maximal sechssitzigen Krippenwagen mit einem Rückhaltesystem (z. B. Beckengurte) gesichert wurden,
  • der Krippenwagen mindestens vier Räder hat und keines der angebauten Räder lenkbar ist
  • der Krippenwagen mit einer Feststellbremse gesichert werden kann,
  • die Mindestbodenfreiheit von acht Zentimetern (wegen Überfahrung der ausgeklappten Rampe) nicht unterschritten wird,
  • es möglich ist, den Krippenwagen mit der Frontseite längs zur Fahrtrichtung (auf der Sondernutzungsfläche) abzustellen,
  • keine zusätzlichen Mitnahmemöglichkeiten (z. B. Babyschale) am Krippenwagen angebracht wurden.

Eingeschränkte Kapazitäten und Mitnahmebedingungen
Die Mitnahme von Krippenwagen erfolgt kostenlos und nur dann, wenn es die Beförderungskapazität zulässt. Die Entscheidung, ob Krippenwagen mitgenommen werden können, trifft ausschließlich unser Fahrpersonal. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht, insbesondere dann, wenn Stellflächen belegt sind bzw. der Ein- und/oder Ausstieg der anderen Fahrgäste unzumutbar behindert wird.

Unterwegs mit ALITA

Gut zu wissen: Mit dem LVB-Angebot ALITA  werden im Busnetz einzelne Strecken zu verkehrsschwachen Zeiten mit einem Anruflinientaxi (ALITA) bedient. Auch dieses Angebot kannst du ganz unkompliziert nutzen. Bitte gib bei deinem Fahrtwunsch an, dass du mobilitätseingeschränkt bist.

Ich habe eine Seheinschränkung

An unseren Haltestellen

An einfachen Haltestellen wartest du am besten an der mit Rillen markierten Einstiegsstelle.

Die dynamische Fahrgastinformation (DFI-Säule) sagt dir die kommenden Fahrzeuge an. Zur besseren Orientierung werden an den Türen 1 und 2 unserer Fahrzeuge die Liniennummer und das Fahrtziel angesagt.

An Doppelhaltstellen halten unsere Fahrer und Fahrerinnen erneut an der ersten (vordersten) Stelle, wenn eindeutig ersichtlich ist, dass sich am Blindenpunkt ein Fahrgast mit Sehbehinderung befindet und wartet.

Unterwegs mit Flexa

Flexa-Fahrzeug in der Innenansicht mit Blick auf die Trennscheibe

Wenn du mit Flexa unterwegs bist, gibt es neben der App auch die Möglichkeit, eine Fahrt mit Flexa per Telefon zu buchen unter der 0341 492-1122. Dort erhältst du bei Bedarf auch Informationen rund um das Flexa-Angebot. Die Mitarbeiter am Telefon haben den direkten Draht zu unseren Fahrern und können bei Bedarf die Information mitgeben, dass eine blinde oder sehbehinderte Person am Abholort warten wird. Am besten nennst du bei der Bestellung auch eine mobile Telefonnummer. Dann kann dich unser Fahrer anrufen, falls ihr nicht auf Anhieb zusammenfinden solltet.

Weiterhin bietet der regelmäßig eingesetzte Fahrzeugtyp eine gute Erkennbarkeit der Innenraumelemente. So sind Halte- und Türgriffe, die Münzschale für den Fahrscheinkauf sowie die Teile der Sitzplätze in Signalfarben gehalten.

Ich habe eine Höreinschränkung

Unterwegs mit Flexa

Wenn du mit Flexa unterwegs sein möchtest, kannst du dir per App das Fahrzeug buchen. Es gibt unterschiedliche aufbereitete Informationsmöglichkeiten für dich zu Flexa (zum Beispiel im Internet unter www.L.de/Flexa, in unserer App und in den Flyern). Die Flyer sind beim Flexa-Fahrer oder in unseren Service-Zentren erhältlich.

Darüber hinaus bieten die eingesetzten Flexa-Fahrzeuge eine Besonderheit speziell für schwerhörige Personen:

Über eine Gegensprechanlage mit eingebauter Induktionsschleife für Hörgeräte, kann sich nebengeräuscharm mit dem Fahrer unterhalten werden. Eine aktivierte „T-Spule“ im Hörgerät ist dafür die Voraussetzung.

Wir freuen uns über eure Erfahrungsberichte und Anregungen, wie die Barrierefreiheit bei Flexa weiter verbessert werden kann. Über unser Kontaktformular oder über unser Service-Telefon unter 0341 19449.

Neuer Service im Fahrgast-TV

Wir arbeiten daran bestimmte Fahrgast-TV-Spots für dich in Gebärdensprache anbieten zu können.

Unser Service

Wir bieten dir viele Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme an:

  • Kontaktformular
  • Adressen- und Wegbeschreibungen zum Service-Center
  • Kontakt Hotline
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