Energieausweis: Effizienz mit Brief und Siegel

Bestellen Sie bei uns Ihren bedarfs- oder verbrauchsbasierten Energieausweis.

Drei Personen sitzen am Tisch. Vor ihnen liegen ein Tablet und ein Energieausweis

Gültigkeit von Energieausweisen

Der Energieausweis ist ein Marktinstrument, das Auskunft über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes gibt.  Er ist unter anderem erforderlich für Gebäude, die vermietet, verkauft oder umfassend saniert werden. Bei uns erhalten Sie einen verbrauchsbasierten Energieausweis bereits für 79 Euro (inkl. 19% USt) bei Wohngebäuden.

Viele bestehende Energieausweise werden aktuell nach der 10-jährigen Laufzeit ungültig.

Seit dem 1. November 2020 gilt für die Erstellung von Energieausweisen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und ersetzt damit die bisherigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), soweit keine Übergangsbestimmung einschlägig ist (beispielsweise Stellung des Bauantrags vor Inkrafttreten des GEG oder Übergangsfristen für die Vermietung und den Verkauf von Bestandsgebäuden).

Für die Ausstellung eines Ausweises nach GEG ist es nach § 84 des GEG ab sofort erforderlich, geeignete Bildaufnahmen des Gebäudes einzureichen. Bitte fügen Sie Ihrem Erfassungsbogen mindestens ein Foto der Außenansicht und der Heizungsanlage des Objektes bei.

Sie werden über den Prozess der Aufnahme Ihrer Gebäudedaten bis zur eigentlichen Ausstellung Ihres neuen Energieausweises durch unsere fachkundigen Partner begleitet.

Drei einfache Schritte zum Energieausweis

Ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbeimmobilie – so können Sie Ihren Energieausweis online beantragen.

  1. Überprüfen Sie die Gültigkeit ihres bisherigen Ausweises. Sie finden diese auf der Vorderseite des Dokumentes.
  2. Füllen Sie den Erfassungsbogen (für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) aus und senden Sie diesen sowie die Bildaufnahmen an Ihren persönlichen Ansprechpartner. Der Erfassungsbogen kann unkompliziert digital ausgefüllt werden.
  3. Anschließend wird Ihr Auftrag bearbeitet, der Energieausweis erstellt und an Sie postalisch sowie via PDF-Datei übergeben.

 

Schon gewusst?

  • Der Energieausweis soll einen überschlägigen energetischen Vergleich von Gebäuden ermöglichen und ist deutschlandweit Pflicht.
  • Der heutige Energieausweis war früher unter der Bezeichnung "Energiepass" oder "Energiesparausweis" bekannt.
  • Nutzen Sie den Energieausweis um Ihre Immobilie zu modernisieren und umweltbewusst zu präsentieren.

 

Energieausweise in zwei Varianten

Es gibt zwei Varianten von Energieausweisen – einen Energiebedarfsausweis und einen Energieverbrauchsausweis.

  • Der Energieverbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs, zum Beispiel anhand der Heizkostenabrechnungen, und legt den Energieverbrauch des Gebäudes in den letzten drei Jahren zugrunde.
  • Der Energiebedarfsausweis entsteht auf Grundlage von Berechnungen zur Bausubstanz der Anlagentechnik, bspw. für Heizung- und Warmwasser.

 

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