PM im Auftrag der VUB: Keine VUB-Teilnahme an Kapitalerhöhung bei der VNG zum 31.05.2023

Mittwoch, 24. Mai 2023

Die Gesellschafter der VUB haben einstimmig beschlossen, die ihr aufgrund der am 15.12.2022 beschlossenen Kapitalerhöhung zustehenden Bezugsrechte zum Stichtag 31.05.2023 nicht auszuüben.

Die VUB-Gesellschafter danken den Mitaktionären EnBW und OEW für die gewährte Zeit.

In den vergangenen Monaten wurden verschiedene Varianten zur Teilnahme der VUB-Gesellschafter an der Kapitalerhöhung intensiv geprüft und dazu auf Kommunal- wie Landesebene zahlreiche konstruktive Gespräche geführt.

Alle Aspekte ausgewogen betrachtet, ist es den VUB-Gesellschaftern derzeit nicht möglich, ein positives Commitment zur Teilnahme an der Kapitalerhöhung abzugeben. Auch die ostdeutschen VNG-Aktionäre, überwiegend in kommunaler Hand, sehen sich zahlreichen kapitalintensiven Herausforderungen insbesondere bei der Ausgestaltung der Energiewende in ihren Unternehmen gegenüber. Die Rahmenbedingungen lassen für sie aktuell keine so hohe Einzelinvestition in die VNG zu, da an vielen anderen Stellen in den Unternehmen dringend Investitionen erfolgen müssen.

Dennoch sieht die VUB die VNG für die Erfüllung ihrer gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben zur Sicherung der Versorgung mit Gas und zur Gestaltung der Energiewende im Bereich der erneuerbaren Gase gut aufgestellt.

Der prozentuale Anteil der VUB an VNG sinkt somit von 21,58 auf 15,63 Prozent.

Über Einzelheiten haben die VUB-Gesellschafter Vertraulichkeit vereinbart. Sie bitten daher von weiteren Fragen abzusehen. Vielen Dank.

Zur VUB:
In der VNG Verbundnetz Gas Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (VUB) bündeln 8 ostdeutsche Kommunen ihren Einfluss an der VNG AG in Leipzig. Gemeinsam halten sie 15,63 Prozent der Aktien.

 

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