FAQs

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Allgemeine Fragen rund ums Wasser

Ob im Schrebergarten oder im Garten hinterm Haus – überall grünt und blüht es. Doch die Farbenpracht braucht Pflege und vor allem Wasser.

Folgende Hinweise gilt es bei sog. Gießwasserzählern zu beachten:

Soll die Menge des im Garten verbrauchten Trinkwassers bei der Schmutzwasserberechnung abgezogen werden, muss diese mit einem Unterzähler gemessen werden. Der Zähler verbleibt im Eigentum des Grundstückseigentümers. Wir empfehlen Ihnen, sich für den Einbau und die Bauart des kundeneigenen Wasserzählers durch eine Sanitär-Installationsfirma fachgerecht beraten zu lassen. Der Wasserzähler wird in unserem Abrechnungssystem registriert.

Im Vorfeld muss dazu ein Vertrag abgeschlossen werden, damit der Unterzähler ins Abrechnungssystem des Unternehmens aufgenommen werden kann.
Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice und Sie erhalten die notwendigen Vertragsunterlagen.

Die Jahresablesung erfolgt in der Regel durch Sie mittels der Ihnen zugesandten Selbstablesekarte, auf der Ihr Gießwasserzähler mit aufgeführt wird. Als Nutzer unseres Kundenportals können Sie auch den Stand ihres Gießwasserzählers dort ganz bequem selbst erfassen.

Die Versickerung von Wasser aus privaten Schwimm- bzw. Badebecken bedeutet das Einleiten von Abwasser in das Grundwasser. Diese Abwassereinleitung in den Untergrund stellt gemäß § 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eine Gewässerbenutzung dar und ist demzufolge nach § 8 WHG grundsätzlich erlaubnispflichtig. Der Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Versickerung von Wasser aus privaten Schwimm bzw. Badebecken auf unversiegelte Bodenfläche ist bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde zu beantragen.

Stadt Leipzig

Verkehrs- und Tiefbauamt

SG Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, 04092 Leipzig

www.leipzig.de

(Antrag für Teilbefreiung online verfügbar)

Landkreis Nordsachsen

Außenstelle Eilenburg,

Dr. Belian Straße, Haus IV,

04838 Eilenburg

www.landkreis-nordsachsen.de

Landratsamt Landkreis Leipzig

Karl-Marx-Straße 22,

04668 Grimma

www.landkreis-leipzig.de

Für Absetzungen aus Industrie, Landwirtschaft und Bauwesen sind rechtzeitig Vereinbarungen entsprechend der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen der Kommunalen Wasserwerke Leipzig für Abwasser (AEB-A, vgl. §9) mit unserem Unternehmen zu treffen.

Zur Beantragung eines neuen Hausanschlusses wird ein Antragsformular der Leipziger Wasserwerke verwendet. Angaben des zu erwartenden Bedarfes sind unter Angabe des Grundstückes durch den Eigentümer oder durch ihn beauftragte und bevollmächtigte Personen (Architekten, Installateure, Bauleiter) zu machen.

Dem Antrag ist ein Katasterauszug (wenn vorhanden), ein Keller- bzw. Erdgeschossgrundriss mit Eintragung des gewünschten Messstellenstandortes, ein Sanitärstrangschema (nur bei Mehrfamilienhäusern oder größeren Industrie- oder Verwaltungsgebäuden) beizulegen. Wichtig bei der Beantragung sind die Angabe eines Ansprechpartners und dessen telefonische Erreichbarkeit.

Im Verlauf der Bearbeitung wird ein Außendienstmitarbeiter vor Ort ein Aufmaß zur Erstellung eines Kostenvoranschlages anfertigen. Mit dem Kostenvoranschlag erhält der Antragsteller den entsprechenden Anschlussvertrag zur Unterschrift und zur Bekanntgabe eines gewünschten Bautermines. Ein Exemplar des Anschlussvertrages erhält das Unternehmen zurück. Das Bauvorhaben wird einer vertraglich gebundenen Firma zur Herstellung übergeben. Diese wird dem Antragsteller nach Vergabe mitgeteilt. Zur Terminvereinbarung setzt sich die Firma direkt mit dem Antragsteller oder dessen Beauftragten in Verbindung.

Vor der Antragstellung sollte überdacht werden, inwieweit zum Bauantrag oder zur Bauanzeige ein Nachweis der gesicherten Erschließung Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Nachweis der Löschwasserbereitstellung benötigt wird. Diese sind separat zu beantragen. Der Löschwassernachweis von privaten Netzen ist kostenpflichtig. Informationen dazu erhalten Sie beim Kundenservice.

Die Kosten für eine Neuverlegung werden nach Pauschalsätzen berechnet. Sie setzen sich aus einem Grundbetrag, sowie einem Betrag für jeden laufenden Meter Anschlusslänge zusammen. Zu beachten ist, dass bei der Feststellung der Anschlusslänge von der Straßenmitte ausgegangen wird – unabhängig von der tatsächlichen Lage der Versorgungsleitung.

Als Anschlusslänge von Trinkwasserhausanschlüssen gilt die Entfernung von der Straßenmitte aus im Zuge der Leitung gemessen bis zur Hauptabsperrvorrichtung vor dem Wasserzähler.

Die Anschlusslänge für Abwasserhausanschlüsse bemisst sich ebenfalls von der Straßenmitte aus im Zuge der Leitung gemessen bis zur Grundstücksgrenze bzw. Einbindung in den Übergabeschacht auf dem Grundstück, wenn dieser nicht mehr als zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt ist.

Da bei der Herstellung eines neuen Hausanschlusses jeder Fall etwas anders liegt, ist eine individuelle Beratung des Kunden selbstverständlich. Bei einer Vor-Ort-Begehung werden gemeinsam mit unseren Fachleuten alle Einzelheiten festgelegt. Aus dem auf die konkrete Situation zugeschnittenen Angebot kann der Kunde anschließend den genauen Preis für sein Vorhaben entnehmen.
Die Preise sind in der „Regelung der Kostenerstattung” veröffentlicht.

Kontakt für Fragen oder Abstimmung eines Beratungstermins: Telefon 0341 969-2222

Jeder Leipziger nutzt derzeit rund 94 Liter Trinkwasser am Tag. Damit liegen wir unter dem bundesweiten Durchschnittsverbrauch von ca. 129 Litern (Stand: 2022).

Der Haushaltswasserverbrauch im Internationalen Vergleich:

Länder

Verbrauch in Liter

Rumänien

294

Spanien

265

Norwegen

200

Großbritannien

148

Dänemark

131

Deutschland

129

Estland

100

Indien

25

Stand: 2014

Selbstverständlich ja.
Trinkwasser zählt zu den am besten kontrollierten Lebensmitteln überhaupt. Es unterliegt in Deutschland einer strengen Kontrolle und wird unter Beachtung aller Normen aufbereitet. Beste Qualität des Trinkwassers garantieren die Wasserversorger bis zur Übergabestelle, in der Regel ist das der Wasserzähler. Für die Hausinstallation selbst ist der Hauseigentümer verantwortlich.

Auch die Gesundheitsämter überwachen durch regelmäßige Kontrollen die Trinkwasserqualität.

Die aktuellen Preise der Leipziger Wasserwerke finden Sie im Download-Center oder unter www.L.de/wasser-preise. Mit dem Testrechner können Sie Ihre persönliche Wasserkosten ermitteln. Fragen dazu beantworten Ihnen die Mitarbeiter unseres Kundenservices.

Ein Rohrbruch auf der Straße – Haus und Garten stehen unter Wasser. Die Wasserleitung ist wieder intakt, aber wie verhält sich das mit der Schadensregulierung? Wenn der Wasserschaden durch einen Rohrschaden der Leipziger Wasserwerke verursacht wurde, beachten Sie bitte folgende Tipps:

  • Informieren Sie zunächst die Kommunalen Wasserwerke Leipzig, Bereich Recht, Telefon 0341 969-2280 darüber, dass Sie Schadenersatzansprüche geltend machen.
  • Wenden Sie sich danach an Ihre eigene Gebäudeversicherung, vorausgesetzt, Leitungswasserrisiko ist im Vertrag eingeschlossen.
  • Für Schäden an Einrichtungsgegenständen haftet die eigene Hausratversicherung. Vorteil: Die Versicherung übernimmt die Abwicklung der Schadensregulierung und hat meist Sachverständige vor Ort, die die Schadensaufnahme übernehmen. Außerdem erfolgt die Entschädigung des Sachversicherers zum Neuwert im Gegensatz zum Haftpflichtversicherer, d. h. ohne Rücksicht auf Alter/Zustand der beschädigten Sache. Sie brauchen bei dieser Verfahrensweise keinen Nachteil bei der eigenen Versicherung zu fürchten (wie bei Kfz-Haftpflichtschäden). Die Versicherungen nehmen ihrerseits Regress bei der Versicherung der Kommunalen Wasserwerke Leipzig.
  • Ist die Inanspruchnahme der eigenen Versicherung nicht möglich, weil beispielsweise keine derartige Versicherung abgeschlossen wurde oder die Versicherung die Schadenersatzleistung nicht übernehmen will, sollte eine formlose, schriftliche Schadensmeldung erfolgen an die:

Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH
Bereich Recht
Postfach 10 03 53
04003 Leipzig

  • Fertigen Sie eine Aufstellung der beschädigten Gegenstände (Gebäude, Außenanlage, Einrichtungsgegenstände, Materialien usw.) an, am besten mit Anschaffungsnachweis/-datum. Machen Sie zur Beweissicherung Fotos, die möglichst das gesamte Schadensausmaß erkennen lassen. Wir übergeben ihre Unterlagen zum Schaden zur weiteren Bearbeitung an unsere Haftpflichtversicherung: den KSA Kommunaler Schadenausgleich, 13048 Berlin. Von dort erhalten Sie dann Hinweise zur weiteren Verfahrensweise, z. B. wird geprüft, ob ein Sachverständiger erforderlich ist.
  • Wenn eine Trocknung des Kellers mit Geräten erforderlich ist, wird das Einholen von zwei unabhängigen Kostenvoranschlägen entsprechender Fachfirmen empfohlen, das kostengünstigere kann vom Antragsteller ausgelöst werden. Wenn Sie unsicher sind, stimmen Sie sich vorher mit den Kommunalen Wasserwerke Leipzig bzw. dem KSA Berlin ab. Wichtig: Die Kommunalen Wasserwerke Leipzig selbst verfügen nicht über derartige Geräte. Wir veranlassen auch nicht die Schadensbeseitigung am Eigentum des Anspruchstellers – die Initiative zur Veranlassung der notwendigen Maßnahmen obliegt dem Geschädigten im Sinne seiner Schadensminderungspflicht.
  • Für die Beseitigung der Schäden nach der Trocknung sind Kostenvoranschläge bzw. die Reparaturrechnungen einzureichen. Wird der Schaden in Eigenleistung behoben, sind Materialkosten und Arbeitsstunden anzugeben.

Wichtig ist auch zu wissen, dass bei Sachschäden eine Entschädigung über eine Haftpflichtversicherung immer nur zum Zeitwert erfolgt. Der Versicherer verlangt deshalb auch Angaben darüber, wie alt eine Sache ist bzw. wann die Räume zuletzt renoviert wurden.
Sind neben dem Grundstückseigentümer auch Mieter zu Schaden gekommen, können diese den Schaden entweder ihrer eigenen Hausratversicherung anzeigen (mit Regressnahme beim Kommunalen Schadenausgleich KSA Berlin) oder als eigenen Schadenersatzanspruch direkt bei den Kommunalen Wasserwerken Leipzig anmelden.

Aus ökologischen Gründen ist ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit Wasser wichtig. Übertriebenes Wasser sparen ist in Deutschland allerdings nicht nötig. In Deutschland steht Wasser in hohem Maß zur Verfügung, lediglich drei Prozent der deutschen Wasserreserven werden genutzt. Das hier genutzte Trinkwasser wird durch die Unternehmen der Wasserwirtschaft mit modernsten Methoden gereinigt und in sehr gutem Zustand wieder zurück in den natürlichen Kreislauf gegeben. Das Wasser bleibt hier! Menschen in wasser- und regenarmen Regionen nützt es also nichts, wenn wir in Deutschland Wasser sparen.

Gleichwohl rufen wir den Bürger nicht zur erhöhten Wassernutzung auf. Sparsamer Umgang mit Wasser stellt zwar eine Lebenseinstellung dar, der Umgang damit obliegt letztlich dem Wasserversorger, der dort langfristig über Anpassungen in Anlagen und Netzen reagieren kann. Schon heute verkleinern die Leipziger Wasserwerke Leitungsdurchmesser dort, wo es möglich ist.

Viel wichtiger und erfolgversprechender als übertriebenes Wassersparen beim Waschen, Kochen oder Putzen kann es sein, das Konsumverhalten insgesamt zu betrachten und mit den weltweiten, sogenannten virtuellen Wasserströmen in Verbindung zu setzen. In diesem Zusammenhang ist vom „virtuellen Wasser“ die Rede. Dabei handelt es sich um den Wassergebrauch bei der Herstellung von Produkten. Kritisch wird es dann, wenn wasserreiche Regionen, wie beispielsweise Deutschland, Güter aus wasserarmen Gebieten etwa in Südamerika, Afrika oder Asien beziehen – denn so erschweren sie die ohnehin schwierige Wassernutzung in den wasserarmen Gebieten zusätzlich. In der Konsequenz kann es daher sinnvoll sein, Gemüse und Obst beispielsweise nicht aus Südspanien zu importieren, sondern vom regionalen Bauern zu beziehen oder im eigenen Garten anzubauen.

So viel Wasser enthalten die folgende Produkte*:

  • eine Tüte Kartoffelchips (200 g): 185 Liter
  • ein Liter Wein: 960 Liter
  • ein Kilogramm Kaffee: 21.000 Liter
  • ein Hamburger: 2.400 Liter
  • ein Kilogramm Rindfleisch: 15.455 Liter
  • ein Ei von 60 g: 200 Liter
  • DIN-A4-Blatt Papier á 80 g/m²: 10 Liter
  • 1 PC: 20.000 Liter

*Quelle: Vereinigung Deutscher Gewässerschutz e.V.

Nicht immer wird die gesamte bezogene Wassermenge als Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation abgeleitet. Zum Beispiel werden Garten- und Sportanlagen bewässert, in der Landwirtschaft wird Vieh getränkt oder es entstehen Wasserverluste in Gewerbebetrieben bei der Produktion oder durch Verdampfung.
Für die nicht eingeleitete Wassermenge muss kein Schmutzwasserentgelt bezahlt werden, wenn sie durch einen separaten Wasserzähler nachgewiesen wird und mit den Leipziger Wasserwerken eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen wurde – man spricht dann von einer so genannten Absetzung.
Der Wasserzähler für den Nachweis der für Gartenbewässerung oder Schwimmbeckenbefüllung verwendeten Wassermenge ist frostsicher einzubauen und muss den eichrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Nach Ablauf der Eichfrist (6 Jahre) muss der Zähler gewechselt werden. Die Kosten für Zähler und Installation werden vom Kunden getragen. Der kundeneigene Zähler wird ins Abrechnungssystem des Unternehmens aufgenommen. Die jährliche Ablesung erfolgt somit bequem und einfach durch Mitarbeiter der Leipziger Wasserwerke beziehungsweise über „Selbstablesekarten“.

Für die Befüllung von Schwimmbecken und Nachfüllung von Teichen muss beim zuständigen Hoheitsträger (Tiefbauamt der Stadt Leipzig beziehungsweise Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land) ein Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang gestellt werden.
Für Absetzungen aus Industrie, Landwirtschaft und Bauwesen sind rechtzeitig Vereinbarungen entsprechend der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen der Kommunalen Wasserwerke Leipzig für Abwasser (AEB-A, vgl. §9) mit unserem Unternehmen zu treffen.

Der Trinkwasserverbrauch und die Abwasserableitung für das Entsorgungsgebiet der Stadt Leipzig, des ZV WALL (dessen Betreiber der öffentlichen Entsorgungsanlagen die Leipziger Wasserwerke sind) werden einmal jährlich nach Wasserzählerablesung zur Abrechnung gebracht.
Die Ablesung der Zählerstände erfolgt durch Mitarbeiter der Leipziger Wasserwerke bzw. mit der Bitte um Selbstablesung durch den Kunden mittels einer portofreien Antwortkarte. Mit der daraufhin erstellten Rechnung werden Abschlagszahlungen für den kommenden Verbrauchszeitraum und deren Zahlungstermine festgelegt.
Die Höhe der einzelnen Abschlagsbeträge wird an Hand des abgerechneten Verbrauches und der derzeit gültigen Tarife für ein Verbrauchsjahr (365 Tage) errechnet. Zu beachten ist, dass die Leipziger Wasserwerke nur fünf Abschlagszahlungen zweimonatlich festlegen. Fünf aus dem Grund der taggleichen Buchung von Überweisungen zur Rechnungserstellung. Die Abwasserberechnung von Entsorgungsgebieten z. B. des AZV Parthe, AZV Espenhain und AZV Weiße Elster erfolgt direkt durch die Entsorger mit Hilfe der Verbrauchswerte, die durch die Leipziger Wasserwerke ermittelt wurden.

Der vom Versorgungsunternehmen installierte Wasserzähler entspricht den eichrechtlichen Vorschriften und wird entsprechend dem Eichgesetz und der Eichordnung nach sechs Jahren gegen einen neu geeichten Zähler ausgetauscht. Der Termin wird dem Grundstückseigentümer schriftlich mitgeteilt. Die Kosten trägt das Versorgungsunternehmen.

Wird ein Rechnungsendbetrag angemahnt, ist es möglich nach Prüfung der offenen Beträge mit den Kommunalen Wasserwerken Leipzig GmbH einen Vertrag der Stundung (neuer festgelegter Zahlungstermin) oder eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen.

Wir haben einen Betrag angemahnt, der bereits zur Zahlung fällig war. Zum Zeitpunkt des Mahnlaufes konnte noch kein Zahlungseingang verzeichnet werden. Wenn eine Einzahlung zum in der Mahnung berücksichtigten Buchungstermin erfolgt ist, hat sich die Einzahlung auf Grund der internen Banklaufzeiten überschnitten. Entschuldigen Sie daher die Mahnung.

Wird vom Kunden die Ganggenauigkeit der Messeinrichtung angezweifelt kann er eine Überprüfung im Sinne des § 6 Abs. 2 des Eichgesetzes beantragen. Der Wasserzähler wird gegen einen neuen ausgetauscht und einer unabhängigen, staatlich anerkannten Prüfstelle zur Prüfung übergeben.
Die Kosten der Prüfung fallen dem Unternehmen zu, falls die Abweichung der gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschritten wird. Wird durch die Prüfung die Ganggenauigkeit bestätigt, trägt der Antragsteller die Kosten.

Um gut durch die kalte Jahreszeit zu kommen, müssen auch Wasserleitungen und Wasserzähler bei niedrigen Temperaturen geschützt werden. Frost kann Leitungen und Zähler beschädigen oder sogar zerstören. Schäden und hohen Reparaturkosten können Haus- und Gartenbesitzer mit einfachen Maßnahmen vorbeugen:

  • Überprüfen Sie Kellerfenster auf ihren Zustand, schließen Sie diese und ersetzen Sie defekte Scheiben. Damit ist Ihre Hausinstallation vor Kaltluft und Einfrieren besser geschützt.
  • Umwickeln Sie Wasserzähler mit Isoliermaterial oder Alttextilien, vor allem dann, wenn sie frei liegen oder sich an Außenwänden von Gebäuden befinden.
  • Dichten Sie Schächte und Gruben ab: Befindet sich Ihr Wasserzähler in einem Zählerschacht oder einer Grube, sollten Sie diese mit einem dicht schließenden Deckel sichern, eine Zwischenfolie schützt zusätzlich. Die Grube sollte geleert sein.
  • Wenig genutzte Leitungen, beispielsweise in Ihrem Garten, Bauwasseranschlüsse oder offen verlegte Anschlüsse sollten Sie entleeren und zudrehen. Auf Anfrage bauen die Leipziger Wasserwerke den Bauwasserzähler aus.

In Leipzig und der Region fließt hartes und mittelhartes Wasser. Das Trinkwasser für Leipzig und die Region wird in fünf Wasserwerken gewonnen. Je nach Herkunft unterscheidet sich die Wasserbeschaffenheit. In der Wasserversorgungsanlage Probstheida wird das Wasser aus den Wasserwerken Canitz, Thallwitz, Naunhof 1 und 2 gemischt und von dort in das Stadtgebiet Leipzig abgegeben. Den weiteren Wasserbedarf deckt die Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz.
Damit Trinkwasser in aller Frische aus dem Hahn fließen kann, durchläuft es einen mehrstufigen Reinigungs- und Filterungsprozess. Im Labor wird es anschließend auf seine Reinheit geprüft und auf den Geschmack hin untersucht - schließlich ist es das Lebensmittel Nummer 1.
Weitere Informationen zur Wasserbeschaffenheit finden Sie hier.

Im Großraum Leipzig fließt Trinkwasser der Härtebereiche mittel und hart. Das Wasser enthält aufgrund seiner Herkunft viele Mineralstoffe. Übrigens sind diese nicht nur gesund, sondern machen das Wasser auch besonders schmackhaft. Das Wasser aus unseren Großwasserwerken im Muldetal wird gemischt und über die Wasserversorgungsanlage (WVA) in Probstheida in das Stadtgebiet Leipzig verteilt.
Die Leipziger Wasserwerke setzen dem Trinkwasser kein Fluorid zu. Im Mittel liegt für die WVA Probstheida ein Fluorid-Wert von rund 0,40 mg/l vor. Der Grenzwert lt. Trinkwasserverordnung von 1,5 mg/l wird damit eingehalten. Da die Werte sicher unter dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Grenzwert liegen, ist es aber auch nicht nötig dem Wasser Fluoride zu entziehen.

Fragen rund um die Berechnung von Niederschlagswasser

Niederschlagswasser ist das aus Niederschlägen (Regen, Schnee, usw.) stammende Wasser. Abrechnungsrelevant ist nur der Anteil, der über bebaute oder versiegelte Flächen in die Kanalisation gelangt.

Die Leipziger Wasserwerke unterhalten ein mehr als 2.900 Kilometer langes Kanalnetz. Darüber werden häusliches Schmutzwasser sowie Niederschlagswasser, das von bebauten und versiegelten Flächen abfließt, gesammelt und der umweltgerechten Behandlung zugeführt. Für diese Leistung entstehen Kosten.

Nach der Rechtsprechung des OVG Münster vom 18.12.2007 wird gefordert, die Abwassergebühren getrennt nach verbrauchtem Frischwasser (Schmutzwasserentgelt) und nach an die Kanalisation angeschlossener, versiegelter Fläche (Niederschlagswasserentgelt) zu berechnen.

Der Preis für die Niederschlagswasserentsorgung berechnet sich nach den an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen bebauten und / oder befestigten (versiegelten) abrechnungsrelevante Flächen.

Die abrechnungsrelevante Fläche (m²abr.) ergibt sich aus der Art der Versiegelung des Grundstücks. Für die Abrechnung unterscheiden wir in drei Kategorien:

  • Dicht versiegelte Flächen gehen zu 100 Prozent,
  • teilweise versiegelte Flächen gehen zu 50 Prozent und
  • nicht versiegelte Flächen gar nicht in die Berechnung ein.

Die so ermittelte Fläche wird mit dem Preis für die Niederschlagswasserentsorgung multipliziert und erscheint so auf Ihrer Rechnung.

Eine entgeltmindernde Berücksichtigung von Zisternen, Versickerungsanlagen oder Regenrückhalteanlagen erfolgt nur, wenn diese nicht in die öffentliche Kanalisation entwässern.

Die Versiegelungsarten richten sich nach der Versickerungsfähigkeit des Niederschlagswassers auf der jeweiligen Fläche bzw. dem Boden. Die Leipziger Wasserwerke unterscheiden hierbei zwischen drei Arten („Stärken“) der Versiegelung:

Dicht versiegelte Flächen
(wie bspw. Dachflächen, asphaltierte Einfahrten, Pflaster oder Gehwegplatten) gehen zu 100 Prozent in die Berechnung ein. Das Niederschlagswasser hat hier nur wenig bis gar keine Möglichkeit zu versickern.

Teilweise versiegelte Flächen
(wie bspw.  Schotterdeckschichten, Rasengittersteine oder Grün- bzw. Kiesdächer) gehen zu 50 Prozent in die Berechnung ein. Bei dieser Art der befestigten oder bebauten Fläche hat das Niederschlagswasser die Möglichkeit, teilweise zu versickern oder zu verdunsten.

Nicht versiegelte Flächen
(wie bspw. Wiesen-, Beet-, Weiden- oder Ackerflächen) gehen gar nicht in die Berechnung ein, da hier eine Versickerung bzw. Verdunstung des Niederschlagswassers gewährleistet ist.

Ihre Flächen wurden zum 1. Januar 2016 bei uns automatisch umgestellt. Eine erneute Meldung der Flächen ist nur dann notwendig, wenn Sie bauliche Veränderungen an Ihrem Grundstück vorgenommen haben.

Sollten Sie also bspw. einen Schuppen abreißen und die Fläche in ein Beet verwandeln, wirkt sich dies entgeltmindernd aus (für die Teilfläche des Schuppens). Eine Mitteilung an die Leipziger Wasserwerke ist gemäß unseren AEB-A verpflichtend.

Ja.
Gemäß unseren AEB-A ist der Kunde dazu verpflichtet, bei der Ermittlung der Niederschlagswasserentgelte mitzuwirken. Der Kunde hat bei der Ermittlung die ihm hierzu überreichten Formulare der Gesellschaft wahrheitsgemäß auszufüllen. Darüber hinaus ist der Anschlussnehmer/Kunde dazu verpflichtet, eintretende Änderungen der Berechnungsgrundlagen für das Niederschlagswasserentgelt unaufgefordert innerhalb von vier Wochen nach Eintritt der Veränderung der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen.

Fragen zu Legionellen im Trinkwasser

Legionellen sind stäbchenförmige, wasserliebende Bakterien. Sie sind überall auf der Welt im Süßwasser zu finden – sowohl in natürlichen als auch künstlich angelegten Systemen, die Wasser führen.
Ideale Bedingungen für ihre Vermehrung finden Legionellen bei Temperaturen zwischen 25 und 55 Grad sowie bei langen Verweilzeiten im Rohr (Stagnation).
Bei Wassertemperaturen über 60 Grad sterben sie binnen weniger Minuten ab.

Eine Übertragung von Legionellen wird insbesondere mit folgenden technischen Systemen in Verbindung gebracht: Warmwasserversorgung zum Beispiel in:

  • Wohnhäusern
  • Krankenhäusern
  • Hotels
  • Klimaanlagen
  • Luftbefeuchtern
  • Badebecken
  • insbesondere Warmsprudelbecken (Whirlpools)
  • sonstige Anlagen, die ein Aerosol erzeugen

Tipp:

Senken Sie die Warmwassertemperatur in warmen Sommermonaten nicht ab, denn dadurch werden den Legionellen ideale Bedingungen verschafft.

Legionellen können die Infektionskrankheit „Legionellose” hervorrufen. Sie tritt in verschiedenen Formen auf und kann ernsthafte gesundheitliche Schäden verursachen.
Eine Infektion erfolgt nur über das Einatmen von kontaminierten Wassertropfen. Die Bakterien können anschließend in die Atmungsorgane gelangen und dort schwerwiegende Atemwegserkrankungen verursachen.

Fragen zu Kleinkläranlagen

Mögliche Schädigung

Asche

Ablagerung - Verstopfung

Binden, Slipeinlagen, Feuchttücher

Ablagerung - Verstopfung

Chemikalien:

chlorhaltige Reiniger

Desinfektionsmittel

Entwickler [Fotochemikalie]

Farben

Fixierer [Fotochemikalie]

Laugen

Lösemittel [Pinselreiniger, Verdünner]

Lötwasser

Motoröl

Pflanzenschutzmittel

Säuren

scharfe Reinigungsmittel (Rohrreiniger)

Schädlingsbekämpfungsmittel

 

Vergiftung bis zum vollständigen Absterben der Mikroorganismen

z. T. Betonangriff

Fassadenwaschwasser

Vergiftung bis zum vollständigen Absterben der Mikroorganismen

Frittierfett

Ablagerung - Verstopfung

Erste Hilfe-Materialien

(Heftpflaster, Binden, Mull)

Ablagerung - Verstopfung

Katzenstreu

Ablagerung - Verstopfung

Korken

Verstopfung

Kondome

Ablagerung - Verstopfung

Medikamente

Vergiftung bis zum vollständigen Absterben der Mikroorganismen

Ölhaltige Abfälle

Ablagerung - Verstopfung

Vergiftung der Mikroorganismen

Ohrentupfer, Wattestäbchen

Ablagerung - Verstopfung

Rasierklingen

Ablagerung

Speisereste

Ablagerung - Verstopfung

Anlocken von Ungeziefer

Tapetenkleber

Ablagerung - Verstopfung

Textilien (Strümpfe, Lappen, Taschentücher) 

Ablagerung - Verstopfung

Vogelsand

Ablagerung - Verstopfung

Watte

Ablagerung

Windeln

Ablagerung - Verstopfung

Zementabwasser

Ablagerung - Verstopfung

Zigarettenkippen

Ablagerung - Verstopfung

Wo gehört es hin?

Asche

Mülltonne

Binden, Slipeinlagen, Feuchttücher

Mülltonne

Chemikalien:

chlorhaltige Reiniger

Desinfektionsmittel

Entwickler [Fotochemikalie]

Farben

Fixierer [Fotochemikalie]

Laugen

Lösemittel [Pinselreiniger, Verdünner]

Lötwasser

Motoröl

Pflanzenschutzmittel

Säuren

scharfe Reinigungsmittel (Rohrreiniger)

Schädlingsbekämpfungsmittel

 

Sammelstelle des Landkreises

Fassadenwaschwasser

Sammelstelle des Landkreises

Frittierfett

Mülltonne

Erste Hilfe-Materialien

(Heftpflaster, Binden, Mull)

Mülltonne

Katzenstreu

Mülltonne

Korken

Gelbe Tonne

Kondome

Mülltonne

Medikamente

Sammelstelle des Landkreises bzw. Apotheken

Ölhaltige Abfälle

Sammelstelle des Landkreises

Ohrentupfer, Wattestäbchen

Mülltonne

Rasierklingen

Mülltonne

Speisereste

Mülltonne

Tapetenkleber

Sammelstelle des Landkreises

Textilien (Strümpfe, Lappen, Taschentücher) 

Mülltonne

Vogelsand

Mülltonne

Watte

Mülltonne

Windeln

Mülltonne

Zementabwasser

Entsorgung über Fachfirmen

Zigarettenkippen

Mülltonne

Achtung: Verwenden Sie keine WC-Steine und Wasserkastenzusätze!

Neue Kleinkläranlagen müssen grundsätzlich mit einer biologischen Reinigungsstufe ausgerüstet sein.

Die Bauherren privater Kleinkläranlagen sind nicht an die Einhaltung von Vergabevorschriften gebunden.
Für nähere Informationen rufen Sie einfach an, unter der
Telefonnummer 0341 969-2606
oder senden uns eine E-Mail an kleinklaeranlagen.wasserwerke@L.de.

Die Lebensdauer einer Kleinkläranlage ist u. a. abhängig vom Anlagentyp, der Bauausführung und der regelmäßigen Wartung. Der Baukörper einer Kleinkläranlage hat eine höhere Nutzungsdauer als die Armaturen und Aggregate. Nähere Angaben über die Lebensdauer Ihrer Anlagen kann Ihnen der jeweilige Hersteller geben. Im Rahmen Ihres Komplettpaketes empfehlen Ihnen die Leipziger Wasserwerke einen geeigneten Anlagentyp.

  • Biologische Kleinkläranlagen müssen regelmäßig gewartet werden, um dauerhaft funktionsfähig zu bleiben und die volle Reinigungsleistung erbringen zu können.
  • Regelmäßige Wartungen erhöhen die Lebensdauer von Kleinkläranlagen und sparen so Reparaturkosten.
  • Wartung ist aktiver Gewässer- und Grundwasserschutz.
  • Regelmäßige Wartungen sind gesetzlich vorgeschrieben. (Abwasserentsorgungssatzungen der Stadt Leipzig und des Zweckverbands für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land)
  • Ohne gültigen Wartungsvertrag verstoßen Betreiber von Kleinkläranlagen mit Überlauf in ein Fließgewässer oder das Grundwasser gegen die wasserrechtliche Erlaubnis.

Die Wartungsintervalle variieren je nach Anlagentyp zwischen zwei und drei Wartungen pro Jahr. Angaben hierzu finden Sie in der wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Ihrer Anlage.

Neben den bisherigen Regelungen des Sächsischen Wassergesetzes umfasst die Abwasserbeseitigung seit 2007 auch die Verpflichtung zur Überwachung der Eigenkontrolle und der regelmäßigen Wartung von vollbiologischen Kleinkläranlagen. Das heißt, die genannten Entsorgungsunternehmen werden zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben beispielsweise auch Einblick in das vom Grundstückseigentümer zu führende Betriebsbuch nehmen.

Wartungen müssen von einem fachlich geeigneten Unternehmen durchgeführt werden. Die Leipziger Wasserwerke sind ein von der DWA zertifiziertes Fachunternehmen zur Wartung von Kleinkläranlagen und anderer Anlagentypen.

Kleinkläranlagen müssen durch einen Fachbetrieb (Fachkundigen) oder den Hersteller je nach Anlagentyp zwei- bzw. dreimal im Jahr gewartet werden.
Als Experte auf dem Gebiet der Abwasserbehandlung bieten die Leipziger Wasserwerke umfassende Wartungsdienstleistungen für biologische Kleinkläranlagen an.

Die Leipziger Wasserwerke schreiben die Leistungen zur Entsorgung der Reststoffe aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben regelmäßig neu aus. Bei der europaweiten Ausschreibung können sich nur solche Unternehmen durchsetzen, die nachweislich die technischen Voraussetzungen für diese Aufgabe erfüllen, die fachliche Qualifikation ihrer Mitarbeiter sicherstellen können sowie serviceorientiert arbeiten. Eine aktuelle Übersichtskarte und die Ansprechpartner finden sie hier. Andere Firmen sind für eine Abwasserentsorgung im Entsorgungsgebiet der Leipziger Wasserwerke nicht zugelassen.

Der Gesetzgeber verpflichtet Betreiber biologischer Kleinkläranlagen zu regelmäßigen Sichtkontrollen der Anlage und zum Führen eines Betriebstagebuches.

Über das breite Angebot leistungsfähiger vollbiologischer Kleinkläranlagen können sich die Grundstückseigentümer seit dem 5. Juli 2006 im Bildungs- und Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserentsorgung e.V. (BDZ) auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage Leipzig-Leutzsch informieren.

Zu Umrüstung und Neubau biologischer Kleinkläranlagen ebenso wie zu deren fachgerechter Wartung beraten Sie gern. Die Fachleute der Leipziger Wasserwerke erreichen Sie unter 0341 969-2606 oder per E-Mail an kleinklaeranlagen.wasserwerke@L.de.

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