LVB reichen einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht ein

Donnerstag, 29. Februar 2024

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat den Gesellschaften der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) für die Gesellschaften LVB, LeoBus, LAB und LSVB GmbH kurzfristig Warnstreiks vom 1. März 2024 von 3 Uhr früh bis 3. März 2024 bis 6 Uhr früh angekündigt. 

Hintergrund der Warnstreiks ist die von ver.di unter der Kampagne "Wir fahren zusammen" mit der Klimabewegung "Fridays for Future" angestrebten Klimastreikaktionen und vordergründig die im Zuge der Tarifverhandlungen erhobenen erheblichen Forderungen. Die aus 17 verschiedenen Punkten bestehenden Tarifforderungen würden zu einer wirtschaftlichen Mehrbelastung der Leipziger Verkehrsbetriebe in Höhe von ca. 12 Mio. EUR im Jahr führen. Würde man diese Kostenmehrbelastung auf Tickets und Abos umlegen, würde dies Kunden zusätzlich belasten.

Tatsächlich richtet sich der vorliegende Streik nicht gegen die Leipziger Verkehrsbetriebe, sondern die Verkehrspolitik. Dies wird bereits seit mehr als einer Woche in den Medien bundesweit angekündigt und berichtet. Darüber hinaus hat das politische Bündnis bereits seit mehreren Wochen für den 01.3.2024 einen sog. bundesweiten Klimastreiktag angekündigt.  

Der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) hat vor dem Hintergrund der offenkundig fehlenden tatsächlichen Verhandlungsbereitschaft der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Verhandlungen für den 28. Februar 2024 daher absagen müssen. Wir bedauern dies sehr und würden eine konstruktive Fortführung der Verhandlungen begrüßen. Die Tarifverhandlungen wurden aber nicht für gescheitert erklärt. Ein erneuter Verhandlungstermin ist für Mitte März angeboten.

Nachdem die Gewerkschaft bereits seit den letzten Tagen und Wochen einen sog. Klimastreik im Rahmen einer politischen Veranstaltung am 01. März 2024 angekündigt hat, haben sich die Leipziger Verkehrsbetriebe entschlossen juristisch gegen die angekündigten Warnstreikaktionen vom 01. bis 03. März 2024 vorzugehen. Mit einer einstweiligen Verfügung am Arbeitsgericht Leipzig versucht das Unternehmen den Streik zu untersagen. 

Die Leipziger Verkehrsbetriebe respektieren die grundgesetzlich geschützte hohe Tarifautonomie und das Recht auf Streik zur Durchsetzung tarifpolitischer Ziele. Die Durchführung politischer Streiks ist in Deutschland jedoch unzulässig. Das respektable Ziel einer Klima- und Verkehrswende ist ein politisches Ziel. Dies wird auch offen von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Fridays for Future in verschiedenen Pressemitteilungen bestätigt. Adressat der Streiks ist die Politik.

Leidtragende des Streiks sind primär die betroffenen Kunden. Beschäftigte, die nicht an ihren Arbeitsplatz gelangen können, Auszubildende und Schüler, welche nicht ihre Schule und ihre Ausbildungsplätze erreichen können sowie Benutzer des Deutschland-Tickets und der Abo-Angebote, die bereits bezahlte Karten nicht effektiv nutzen können. Hauptleidtragende sind aber die Natur und der Umweltschutz - aufgrund des Streiks werden unsere Fahrgäste gezwungen, auf die Nutzung von Pkw auszuweichen. Staus und eine höhere CO2-Belastung werden die Folge sein. Das wollen wir als LVB nicht. 

Die Leipziger Verkehrsbetriebe sehen die vorliegenden Grenzen zu einem solchen politischen Streik überschritten und gehen nun im Interesse aller LVB-Kunden und im Sinne des Umweltschutzes gegen die angekündigten Streiks vor.

 

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